Wie ist das nun konkret mit dem Vererben von Waffenschränken der Klassen A und B?

Waffenschränke der Klassen A und B gemäß VDMA 24992 dürfen zur Waffenaufbewahrung nicht vererbt werden und anschließend durch den oder die Erben nicht zur Waffenaufbewahrung (weiter-) genutzt werden. Der Erwerb einer Waffe auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) muss innerhalb von zwei Wochen bei den Behörde angemeldet werden. Der Neukauf von Schränken der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung […]

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