Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter im Anschluss an eine selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung

Soweit der Mieter inhaltliche Fehler zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieterer einer vom Vermieter erteilten Betriebskostenabrechnung konkret beanstandet und das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst errechnet, kann er eine Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB auf der Grundlage des so ermittelten Abrechnungsergebnisses vornehmen. Der Mieter kann im laufenden Mietverhältnis nach Ablauf der Abrechnungsfrist für […]

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