Auf Parkplätzen gilt nur dann die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ (§ 8 StVO), wenn die Fahrbahnen eindeutigen Straßencharakter aufweisen und somit die Schaffung und Aufrechterhaltung eines fließenden Verkehrs im Vordergrund steht. Eine mit zwei breiten, mit Richtungspfeilen versehene und durch eine Mittellinie abgetrennte Fahrbahn vermittelt keinen Straßencharakter. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Month: März 2017
Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände können eine Erbeinsetzung
Hat ein Erblasser Verfügungen getroffen, die den gesamten Nachlass erschöpfen und dabei die Bezeichnung „erben“ nicht im rechtlich zutreffendem Sinne verwendet, dann können diese Verfügungen als Erbeinsetzung ausgelegt werden.
(OLG München, Beschluss vom 9.8.2016 – 31 Wx 286/15, BeckRS 2016, 14496)