Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung durch Unterhaltsberechtigten im Alter und bei Erwerbsminderung

a) Für den Unterhaltsberechtigten besteht grundsätzlich die Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( §§ 41 ff. SGB XII ); eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zur Anrechnung fiktiver Einkünfte in der Höhe der entgangenen Leistungen führen. b) Die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist […]

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