REPARATURKOSTEN VORFINANZIEREN – KEIN NUTZUNGSAUSFALL BEI LANGER AUSFALLZEIT

Ein Fahrzeughalter muss nach einem unverschuldeten Unfall Reparaturkosten gegebenenfalls vorfinanzieren, bis die Versicherung des Unfallgegners zahlt. Notfalls müsse er einen Kredit aufnehmen und die Kosten dem Versicherer später in Rechnung stellen, heißt es in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Koblenz. Dagegen gebe es keinen Anspruch auf Entschädigung für einen monatelangen Nutzungsausfall. (Urteil vom […]

alles lesen...